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Regeln für die Benutzung des Minispielfelds

Ganz ohne Regeln geht es nicht! Daher gibt es die nachfolgenden Benutzungsregeln für das Minispielfeld:


§ 1 Nutzungszweck

(1) Das DFB-Minispielfeld steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Nutzung als Fußballplatz offen.

(2) Es ist nicht erlaubt, den Platz für andere als den in Absatz 1 genannten Zwecken zu benutzen.

 § 2 Nutzungsberechtigte

(1) Das DFB-Minispielfeld steht den Vereinsmitgliedern des TSV Bardowick für den Trainingsbetrieb zur Verfügung.

(2) Das DFB-Minispielfeld steht der Grund-, Real- und Hauptschule Bardowick für den von dort abgehaltenen Sportunterricht zur Verfügung.

(3) Sonstige Nutzungen der Sportanlage sind nur nach vorausgehender Abstimmung und mit dem Einverständnis des TSV Bardowick zulässig.

§ 3 Nutzungszeiten

(1) Während des Trainingsbetriebs haben die Mannschaften des TSV Bardowick für die Abhaltung des Trainings von Montag bis Freitag jeweils grundsätzlich ab 17.00 Uhr Vorrang.

(2) Während der Schulzeit hat die Grund-, Real- und Hauptschule für die Abhaltung des Sportunterrichts von Montag bis Freitag jeweils grundsätzlich bis 14.00 Uhr Vorrang.
In der übrigen Zeit und wenn die unter Absatz 1 und 2 genannten Gruppen das Minispielfeld nicht nutzen, steht es bis zum Einbruch der Dunkelheit, maximal jedoch bis 21.00 Uhr, frei zur Verfügung. Die Nutzungszeit einer Gruppe ist auf maximal 2 Stunden begrenzt.
Samstags, sonntags, feiertags steht das Minispielfeld von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr zur Verfügung.

(2) Außerhalb dieser Zeiten ist die Benutzung des Minispielfeldes untersagt.

(3) Auf Anfrage beim TSV Bardowick können sich Personen oder Gruppen über die Homepage www.tsv-bardowick-fussball.de in einen Benutzungsplan eintragen lassen. In den Zeiten, in denen Pflicht- bzw. Testspiele auf dem Sportgelände stattfinden, kann das Minispielfeld nicht reserviert werden. Reservierungen für den genannten Zeitraum sind nichtig. Je Gruppe können maximal 3 Termine im Voraus reserviert werden.

(4) Der TSV Bardowick kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen des § 3 zulassen.

§ 4 Bestimmungen über die Benutzung

(1) Das optimale Schuhwerk sind Fußballschuhe mit Kunststoffstollen oder Noppen. Bedingt geeignet sind Sportschuhe mit flachen Sohlen, da diese nicht direkt in das Gummigranulat eingreifen und die Rasenfasern flächig niedergedrückt werden.

Nicht erlaubt sind Fußballschuhe mit Metallstollen.

Der Rasen darf nicht mit spitzen oder scharfkantigen Absätzen betreten werden, da es dadurch zu Schädigungen der Rasenhalme und des Gesamtsystems kommen kann.

(2) Nach jeder Nutzung sind die im Bereich des DFB-Minispielfeldes zurück gelassenen Abfälle aller Art von den Nutzern vollständig zu entfernen.

(3) Untersagt ist die zweckwidrige Inanspruchnahme des Spielfeldes, insbesondere
– das Abstellen von bzw. Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Motorrädern, Gerätschaften, Inlineskatern u.ä.
– das Wegwerfen von Abfällen, Zigarettenkippen, Flaschen etc.
– das Rauchen auf dem gesamten Gelände
– Feuer und offene Flammen bzw. offenes Licht auf dem Rasen
– das Mitbringen von Tieren
– das Schleifen von Gegenständen auf dem Boden
– das Konsumieren von alkoholischen Getränken.

Weiterhin untersagt ist die zweckwidrige Inanspruchnahme der sonstigen Einrichtungen und Bestandteile der Anlage, insbesondere
– das Besteigen und Überklettern der Banden sowie des Ballfangnetzes
– das vorsätzliche Beschießen und Beschädigen des Ballfangnetzes.
(4) Der Zutritt zum Minispielfeld ist nur über den Haupteingang zulässig. Gästen, die über den Zaun klettern um auf dem Minispielfeld zu spielen, erhalten einen sofortigen Platzverweis.
(5) Der TSV Bardowick übernimmt für Personenschäden, die durch den Spielbetrieb des Minispielfeldes entstehen, keine Haftung.
(6) Sperrung der Anlage: Das Minispielfeld ist witterungsbedingt bei Schnee und Eis gesperrt.

§ 5 Verstöße gegen die Benutzungsordnung

Verstöße gegen die Benutzungsordnung werden mit Platzverweis geahndet. Bei strafbaren Handlungen finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

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