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TSV Bardowick - Kleines Hygienekonzept Fußball

TSVBardowick SportanlageStand: 05.08.2021

Nachfolgend sind die wichtigsten Corona-Regeln für den Spielbetrieb zusammengefasst.

  1. Das große Hygiene-Konzept des TSV Bardowick findet man auf der Vereins-Homepage über diesen Link: TSV Bardowick - Hygienekonzept Alle Corona-Fragestellungen, die nicht in diesem kleinen Hygienekonzept aufgeführt sind, regelt das große, vom Ordnungsamt abgenommene Konzept.
  2. Nach Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg bewegen wir uns zurzeit im Range 35-50 der Inzidenzen. Nach der neuesten NFV-Veröffentlichung (Link zur NFV-Seite) gelten folgende Regeln.
  3. Duschen und Kabinen dürfen nicht genutzt werden. Auf dem A-Platz wurde das große Zelt aufgestellt, das zum Umziehen genutzt werden kann.
  4. Kinder und Erwachsene können in Gruppen von bis 30 Personen zuzüglich Trainer/Betreuer Kontaktsport betreiben, wobei Genesene und Geimpfte Personen nicht eingerechnet werden. Dazu zählen die Spieler der beiden Mannschaften und der Schiedsrichter bzw. das Schiedsrichtergespann.

    Volljährige Spieler und alle Trainer*innen / Betreuer*innen müssen ein negatives Corona-Testergebnis zur Teilnahme an der Sportausübung vorweisen (nicht älter als 24 Stunden vor Sportausübung; Selbsttest, welcher durch Vereinsvorstand bestätigt und dokumentiert wird, ist ausreichend bzw. einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung). Der TSV Bardowick Vorstand hat die Testabnahme an die Trainer und Co-Trainer delegiert (4-Augen-Prinzip).
    Beispiel: Team A: 14 Spieler, Team B: 13 Spieler und 3 Schiedsrichter/-Assistenten. G+Gs können hinzuaddiert werden.
  5. Der Abstand von 1,50 m muss auf der gesamten Sportanlage eingehalten werden.
  6. Zuschauer
    Die Zuschauerzahl ist auf 250 sitzende (Abstandsgebot und Testpflicht bzw. vollständig geimpft oder genesen) oder 100 stehende Personen (Abstandsgebot und Testpflicht bzw. vollständig geimpft, genesen oder jünger als 14 Jahre) beschränkt.
    Mit anderen Worten: Zuschauer, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen einen Testnachweis vorlegen.
    Unsere Zuschauer haben die Möglichkeit, sich für die Kontaktnachverfolgung über die Luca-App zu registrieren. Sie werden automatisch ausgeloggt, wenn man sich 150 m vom Sportgelände entfernt. Wer die Luca-App nicht nutzt, muss seine Kontaktdaten manuell über einen Zettel erfassen.

Für die Testdurchführung gelten folgende Regeln. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Um einen Testnachweis zu erhalten, gibt es folgende im Verein zulässige Verfahren.

  1. Durchführung eines kostenlosen Tests bei einer öffentlichen Teststation. Wo es Teststationen in der Nähe gibt, kann man hier nachschauen: https://www.bardowick.de/desktopdefault.aspx/tabid-2148/4201_read-85564
  2. Durchführung eines kostenlosen Tests beim eigenen Arbeitgeber.
  3. Durchführung eines Selbsttests vor dem Trainingsbetrieb auf dem Sportgelände mit 4-Augen-Bestätigung. Beispielsweise können sich zwei Trainer  das Testergebnis bestätigen. Die Dokumentation muss dann über dieses Formular erfolgen. Ein ausgefülltes Muster kann man hier ansehen. Nach einem Download kann das Dokument auch online ausgefüllt werden. Ausgedruckte Blanko-Formulare liegen bei unserem Platzwart Thomas Schwarzwald bereit. Dieser steht auch für das 4-Augen-Prinzip zur Verfügung, wenn kein zweiter Trainer vor Ort ist.