Regeln für die Benutzung des Minispielfelds
Ganz ohne Regeln geht es nicht! Daher gibt es die nachfolgenden Benutzungsregeln für das Minispielfeld: § 1 Nutzungszweck (1) Das DFB-Minispielfeld steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Nutzung als Fußballplatz offen. (2) Es ist nicht erlaubt, den Platz für andere als den in Absatz 1 genannten Zwecken zu benutzen. § 2 Nutzungsberechtigte (1) Das DFB-Minispielfeld steht den Vereinsmitgliedern des TSV Bardowick für den Trainingsbetrieb zur Verfügung. (2) Das DFB-Minispielfeld steht der Grund-, Real- und Hauptschule Bardowick für den von dort abgehaltenen Sportunterricht zur Verfügung. (3) Sonstige Nutzungen der Sportanlage sind nur nach vorausgehender Abstimmung und mit dem Einverständnis […]