Stadionordnung
Alle Nutzer und Besucher sind verpflichtet, sich diszipliniert zu verhalten. Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind sachgerecht zu nutzen und im ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Die Sportanlagen sind nur über die ausgewiesenen Zugänge zu betreten und zu verlassen. Motorfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Anlieger bitte Schritttempo fahren. Es ist nicht gestattet, Fahrräder in die Gebäude, Räume oder direkt auf die Sportflächen mitzunehmen. Hunde müssen auf dem Gelände der Sportanlage an die Leine genommen werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, pyrotechnischen Erzeugnissen, Schlag- und Wurfgeräten sowie anderen Waffen ist nicht gestattet. Unter Alkoholeinfluss stehenden Personen wird der Zutritt […]