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Minispielfeld

Über die unten aufgeführten Zeiträume könnt ihr das Minispielfeld des TSV Bardowick reservieren. Einfach auf einen gewünschten Zeitraum an dem gewünschten Tag klicken, anschließend alle Felder ausfüllen und unten auf "JETZT BUCHEN" klicken. Die Felder, die mit einem Stern markiert sind, sind Pflichtfelder. Sollte ein Zeitraum nicht mehr auswählbar sein, dann ist das Minispielfeld in dieser Zeit bereits anderweitig reserviert.

Achtet bitte auf eine sorgfältige Dateneingabe. Nach erfolgreicher Reservierung erhaltet ihr automatisch eine Bestätigungsmail mit weiteren Informationen. Falls die Mail nicht ankommt, prüft bitte ob ihr die E-Mailadresse korrekt eingegeben habt, oder ob die Mail eventuell bei euch im Spamordner eingegangen ist. Falls euch eine Stunde Kickzeit nicht ausreicht, müsstet ihr eine zweite Reservierung durchführen.

 

Die Reservierung des Minispielfelds ist jetzt noch einfacher möglich. Ab sofort kann jeder Interessent sich direkt in den Kalender eintragen. Man öffnet über die Navigation den Menuepunkt "Termine Minispielfeld", geht direkt zum Tag an dem man reservieren möchte und klickt dort. Dann erscheint ein Popup-Fenster, in dem man seinen Terminwunsch eintragen kann. Gebt unten im Text bitte euren Namen und eure E-Mailadresse oder Handynummer ein, damit wir euch gegebenenfalls erreichen können.Sollte der Zeitraum schon belegt sein, dann hat der Reservierer, der zuerst da war Vorrang. Die Terminanlage wird auch abgewiesen. Des weiteren gelten die Regeln, die schon immer galten.

Wir bitten um sorgfältigen Umgang und darum, dass nach der Nutzung kein Müll liegen bleibt.

Der TSV Bardowick wünscht allen Kickern weiterhin viel Spaß.

Die Benutzung des DFB-Minispielfelds kann über die Fußball Homepage des TSV Bardowick www.tsv-bardowick-fussball.de reserviert werden.

Sucht einfach über den Menuepunkt "Minispielfeld / Terminübersicht" einen freien Termin in dem Kalender. Klickt dann über die Navigation auf "Minispielfeld / Reservierung durchführen" und gebt das Datum und die Uhrzeit ein, wann ihr spielen wollt.

Gebt im Text bitte euren Namen und eure E-Mailadresse oder Handynummer ein, damit wir euch gegebenenfalls erreichen können.

Wenn es geht bringt dann einen Ausdruck der Kalender-Tagesansicht mit, damit ihr belegen könnt, dass ihr den Termin reserviert habt.

Alternativ könnt ihr euren Reservierungswunsch auch per E-Mail mit den oben genannten Angaben an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. richten.

Der TSV Bardowick hatte das Glück, durch Vermittlung von Deutschlands Fußball-Idol Franz Beckenbauer auf seiner Sportanlage ein Mini-Spielfeld mit Kunstrasen zu bekommen. Anfang November 2008 rief Heidrun Beckenbauer, Ehefrau unseres „Fußball-„Kaisers“ Franz Beckenbauer beim 1. Vorsitzenden des TSV Bardowick, Jürgen Preuß, an und fragte, ob der TSV Bardowick Interesse habe, ein Fußball-Minispielfeld zu errichten. Sie und ihr Mann dürften bestimmen, wo eines von 1000 Minispielfeldern aufgestellt wird.

Hintergrund ist, dass der Deutsche Fußball Bund aus dem Gewinn der Weltmeisterschaft 2006 etwas an die Basis zurückgeben wollte. In diesem Zusammenhang hat man beschlossen, 1000 Minispielfelder mit Rundum-Bande, Auffangnetzen und Kunstrasen Vereinen in Deutschland kostenlos zur Verfügung zu stellen. Lediglich die Vorarbeiten und das Grundstück müssen als Eigenleistung erbracht werden. Um ein derartiges Spielfeld zu erhalten, muss man sich normalerweise bewerben. In diesem Fall hat der TSV Bardowick aber davon profitiert, dass jedes DFB Präsidiumsmitglied einen Ort bestimmen durfte, an dem ein derartiges Spielfeld aufgestellt werden soll. In Abstimmung mit seiner Frau Heidrun hat sich Franz Beckenbauer dazu entschieden, dass „sein“ Ort der TSV Bardowick sein soll.

Natürlich hatte Jürgen Preuß nicht lange gezögert und Heidrun Beckenbauer versichert, dass dies eine tolle Sache sei und dass der Verein natürlich großes Interesse hat. Im Gespräch sagte Heidrun Beckenbauer weiter, dass Sie sich sehr wohl auch immer bewusst ist, wo ihre Wurzeln liegen. Auf diesem Wege profitierten wir vom TSV Bardowick halt auch einmal von unseren kleinen Beziehungen zum großen Fußball. Unser Dank geht in diesem Zusammenhang auch wieder an Samtgemeinde Bürgermeister Günter Dubber und Herrn Dipl.Ing. Helmut Meier von der Gemeindeverwaltung, die bei den Vorarbeiten maßgeblich beteiligt waren und uns generell sehr gut unterstützen.

Beim Aufbau des Minispielfelds war unser Vereinsmitglied Heini Schulz maßgeblich beteiligt.

Nachfolgend sind Fotos aufgeführt, die die Zwischenstände des Baufortschritts zum jeweiligen Datum dokumentieren.

Ganz ohne Regeln geht es nicht! Daher gibt es die nachfolgenden Benutzungsregeln für das Minispielfeld:


§ 1 Nutzungszweck

(1) Das DFB-Minispielfeld steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Nutzung als Fußballplatz offen.

(2) Es ist nicht erlaubt, den Platz für andere als den in Absatz 1 genannten Zwecken zu benutzen.

 § 2 Nutzungsberechtigte

(1) Das DFB-Minispielfeld steht den Vereinsmitgliedern des TSV Bardowick für den Trainingsbetrieb zur Verfügung.

(2) Das DFB-Minispielfeld steht der Grund-, Real- und Hauptschule Bardowick für den von dort abgehaltenen Sportunterricht zur Verfügung.

(3) Sonstige Nutzungen der Sportanlage sind nur nach vorausgehender Abstimmung und mit dem Einverständnis des TSV Bardowick zulässig.

§ 3 Nutzungszeiten

(1) Während des Trainingsbetriebs haben die Mannschaften des TSV Bardowick für die Abhaltung des Trainings von Montag bis Freitag jeweils grundsätzlich ab 17.00 Uhr Vorrang.

(2) Während der Schulzeit hat die Grund-, Real- und Hauptschule für die Abhaltung des Sportunterrichts von Montag bis Freitag jeweils grundsätzlich bis 14.00 Uhr Vorrang.
In der übrigen Zeit und wenn die unter Absatz 1 und 2 genannten Gruppen das Minispielfeld nicht nutzen, steht es bis zum Einbruch der Dunkelheit, maximal jedoch bis 21.00 Uhr, frei zur Verfügung. Die Nutzungszeit einer Gruppe ist auf maximal 2 Stunden begrenzt.
Samstags, sonntags, feiertags steht das Minispielfeld von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr zur Verfügung.

(2) Außerhalb dieser Zeiten ist die Benutzung des Minispielfeldes untersagt.

(3) Auf Anfrage beim TSV Bardowick können sich Personen oder Gruppen über die Homepage www.tsv-bardowick-fussball.de in einen Benutzungsplan eintragen lassen. In den Zeiten, in denen Pflicht- bzw. Testspiele auf dem Sportgelände stattfinden, kann das Minispielfeld nicht reserviert werden. Reservierungen für den genannten Zeitraum sind nichtig. Je Gruppe können maximal 3 Termine im Voraus reserviert werden.

(4) Der TSV Bardowick kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen des § 3 zulassen.

§ 4 Bestimmungen über die Benutzung

(1) Das optimale Schuhwerk sind Fußballschuhe mit Kunststoffstollen oder Noppen. Bedingt geeignet sind Sportschuhe mit flachen Sohlen, da diese nicht direkt in das Gummigranulat eingreifen und die Rasenfasern flächig niedergedrückt werden.

Nicht erlaubt sind Fußballschuhe mit Metallstollen.

Der Rasen darf nicht mit spitzen oder scharfkantigen Absätzen betreten werden, da es dadurch zu Schädigungen der Rasenhalme und des Gesamtsystems kommen kann.

(2) Nach jeder Nutzung sind die im Bereich des DFB-Minispielfeldes zurück gelassenen Abfälle aller Art von den Nutzern vollständig zu entfernen.

(3) Untersagt ist die zweckwidrige Inanspruchnahme des Spielfeldes, insbesondere
– das Abstellen von bzw. Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Motorrädern, Gerätschaften, Inlineskatern u.ä.
– das Wegwerfen von Abfällen, Zigarettenkippen, Flaschen etc.
– das Rauchen auf dem gesamten Gelände
– Feuer und offene Flammen bzw. offenes Licht auf dem Rasen
– das Mitbringen von Tieren
– das Schleifen von Gegenständen auf dem Boden
– das Konsumieren von alkoholischen Getränken.

Weiterhin untersagt ist die zweckwidrige Inanspruchnahme der sonstigen Einrichtungen und Bestandteile der Anlage, insbesondere
– das Besteigen und Überklettern der Banden sowie des Ballfangnetzes
– das vorsätzliche Beschießen und Beschädigen des Ballfangnetzes.
(4) Der Zutritt zum Minispielfeld ist nur über den Haupteingang zulässig. Gästen, die über den Zaun klettern um auf dem Minispielfeld zu spielen, erhalten einen sofortigen Platzverweis.
(5) Der TSV Bardowick übernimmt für Personenschäden, die durch den Spielbetrieb des Minispielfeldes entstehen, keine Haftung.
(6) Sperrung der Anlage: Das Minispielfeld ist witterungsbedingt bei Schnee und Eis gesperrt.

§ 5 Verstöße gegen die Benutzungsordnung

Verstöße gegen die Benutzungsordnung werden mit Platzverweis geahndet. Bei strafbaren Handlungen finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

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